Zulassung H-Kennzeichen

Mit dem H-Kennzeichen wird der Oldtimer zum Kulturgut

Mit der Zulassung zu einem H-Kennzeichen, welches für „historisches Fahrzeug“ steht, oder dem roten 07er-Kennzeichen kommen die Fahrzeughalter in den Genuss einiger Vorteile, wie z. B. eines geringeren Jahressteuersatzes.

Die Bedingungen für das H-Kennzeichen:

  • Gültige Betriebserlaubnis oder Gutachten nach §21 StVZO (Einzelbetriebserlaubnis)
  • Begutachtung nach §23 StVZO (Verleihung zum „kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut“ )
  • Guter, erhaltenswerter Zustand des Oldtimers
  • Ursprünglicher Zustand oder mit Originalteilen restauriert
  • Möglich: Zeitgenössische Umbauten oder Umbauten, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Erstzulassung erfolgten
  • Nutzen Sie ihr Fahrzeug ausschließlich bei Oldtimer Veranstaltungen, kann das 07er-Kennzeichen Vorteile bieten, da dieses für mehrere Fahrzeuge genutzt werden kann.

Die Bedingungen für das 07er-Kennzeichen:

  • Nachweis der Verkehrssicherheit des Oldtimers
  • Positive Begutachtung nach §23 StVZO
  • Einwilligung der örtlichen Zulassungsstelle

Damit Ihr Fahrzeug für die Oldtimer-Zulassung infrage kommt, muss es vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen worden sein. Auch das Baujahr kann alternativ als Altersnachweis vorgelegt werden.