Schadengutachten

Sind Sie nicht  der Verursacher eines Verkehrsunfalls, werden alle Kosten (u.a. für den Rechtsanwalt und die Wiederinstandsetzung Ihres Fahrzeugs) von der Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers getragen. Bei der Ausstellung eines Schadengutachtens sind Ihnen erfahrene Dienstleister wie DEKRA, GTÜ oder TÜV gerne behilflich.

Die Dokumentation des Schadens an Ihrem Oldtimer erfolgt neutral und objektiv durch ausgewiesene Automobilexperten. Zusätzlich werden Sie über anfallende Reparaturkosten, eine eventuelle Wertminderung oder den Wiederbeschaffungswert Ihres Oldtimers informiert.

Sollte Ihr Oldtimer beschädigt worden sein, unterstützen Sachverständige Sie zuverlässig in Ihrem Anliegen und beraten Sie zu den weiteren Abwicklungsschritten des Schadenfalls.